Fragebogen zur Selbsteinschätzung

Anwendungshinweise

Liebe Pflegefachperson,

mit dem Fragebogen COREtool  können Sie Ihre Kernkompetenzen für die Pflege in der Notaufnahme bei Katastrophen einschätzen. Damit meinen wir genauer gesagt Ihr Wissen, Ihre praktischen Fähigkeiten und Ihr Urteilsvermögen, wenn Ereignisse wie Fluten, Stürme, Hitze oder Unfälle mit vielen Verletzten eintreten.

Der Fragebogen ist in die folgenden acht Bereiche aufgeteilt: (1) Vorbereitung und Planung, (2) Kommunikation, (3) Management eines Ereignisses, (4) Sicherheit und Gefahrenabwehr, (5) Assessment, (6) Intervention, (7) Wiederherstellung und Erholung und (8) Recht und Ethik.

Für jede Aussagen können Sie auf einer Skala von „Trifft voll­kom­men zu“ bis „Trifft über­haupt nicht zu“ angeben, inwieweit diese auf Sie zutrifft. Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten. Je ehrlicher Sie die Aussagen beantworten, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Die Beantwortung des Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. Am Ende des Fragebogens finden Sie Hinweise zur Auswertung.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft (IGPW) der Charité – Universitätsmedizin Berlin gerne per E-Mail zur Verfügung!

Informationen zum Datenschutz

Zweck der Studie

Ziel der Studie ist die Entwicklung eines deutschsprachigen Instruments, mit dem Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen in der Katastrophenpflege selbst einschätzen können. Dieses Instrument soll auf den Kernkompetenzen des International Council of Nurses (ICN) basieren und wissenschaftlich fundiert, praxistauglich und verständlich sein.

Im Rahmen der Piloterhebung wird die vorläufige Version des entwickelten Fragebogens erprobt. Dabei soll überprüft werden, ob die Items verständlich formuliert sind, wie sie beantwortet werden und ob der Fragebogen in seiner Gesamtheit praktikabel ist. Ihre Teilnahme trägt wesentlich dazu bei, das Instrument vor der Hauptstudie (psychometrische Evaluation) zu optimieren.

Ablauf der Teilnahme

Die Datenerhebung erfolgt online über die Website des COREtools. Die Beantwortung dauert etwa 10 bis 15 Minuten.

Im Fragebogen werden Sie gebeten,

  • einige soziodemografische Angaben zu machen (z. B. Alter, Geschlecht, Berufserfahrung, Tätigkeitsfeld) und
  • anschließend die Items der Selbsteinschätzungsskala zu bearbeiten.

Es werden keine sensiblen personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Gesundheitsdaten erhoben. Alle Angaben werden pseudonymisiert gespeichert, sodass kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten, wie oben beschrieben, erfolgt auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (bei EU-Verordnung Nr. 536/2014 CTR: sowie § 40b Abs. 6 Arzneimittelgesetz und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe j DS-GVO).

Ihre Einwilligung ist freiwillig und die Nicht-Einwilligung hat für Sie keine negativen Konsequenzen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt jedoch nur für die Zukunft, sodass die Datenverarbeitung bis zu Ihrem Widerruf rechtmäßig bleibt.

Aufbewahrung/Löschung

Wir sind nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet, für einen Zeitraum von 10 Jahren den Nachweis zu erbringen, dass die veröffentlichten Daten auf Originaldaten zurückzuführen sind. Dafür bewahren wir sowohl Ihre identifizierenden als auch die pseudonymisierten Daten auf. Diese Daten sind über eine separat aufbewahrte Re-Identifizierungsliste verknüpfbar. Diese Liste wird für Prüfungen durch Prüfungskommissionen oder wissenschaftliche Journale bereitgehalten.

Nach Ablauf einer Aufbewahrungszeit von 10 Jahren werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

Veröffentlichung der Studienergebnisse

Nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis veröffentlichen wir die Studienergebnisse in einer aggregierten Form, die keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulässt.

Ihre Datenschutzrechte

Sie haben im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Studie verarbeiteten personenbezogenen Daten folgende Rechte:

Widerruf der Einwilligung

Sie können jederzeit Ihre erteilte Einwilligung widerrufen. Beachten Sie bitte, dass die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt wird, Art. 7 Absatz 3 DS-GVO. Das heißt, dass die Daten, die bereits in wissenschaftliche Auswertungen eingeflossen sind, nicht von dem Widerruf berührt sind.

Außerdem haben Sie jeweils das Recht

  • auf Auskunft über alle zu Ihrer Person verarbeiteten und gespeicherten Daten sowie der Empfänger, an die Daten weitergegeben werden oder wurden, Art. 15 DS-GVO;
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, Art. 16 DS-GVO;
  • auf Datenübertragbarkeit. Darunter versteht man die Übertragung Ihrer uns zu Forschungszwecken überlassenen Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format, Art. 20 DS-GVO, sofern wir diese Daten aufgrund Ihrer Zustimmung erhoben haben oder Sie uns die Daten aktiv überlassen haben, z. B. durch Beantwortung in Umfragen;
  • der Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, die ohne Ihre Einwilligung aufgrund eines öffentlichen Interesses oder zur Wahrung berechtigter Interessen des/der Verantwortlichen erfolgt ist. Der Widerspruch einer Weiterverarbeitung ist zu begründen, sodass deutlich wird, dass besondere in Ihrer Person begründete Umstände das vorgenannte Interesse an einer Weiterverarbeitung überwiegen, Art. 21 DS-GVO;
  • auf Löschung unter der Voraussetzung, dass bestimmte Gründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall bei unrechtmäßiger Verarbeitung oder wenn die Daten zu dem Zweck, zu dem sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, Sie die Einwilligung widerrufen und eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nicht gegeben ist oder anstelle des vorbenannten Widerspruchs nach Art. 21 DS-GVO unter den dort genannten Voraussetzungen. Sofern die Löschung die Ziele eines im wissenschaftlichen Interesse durchgeführten Forschungsprojektes zunichtemachen oder wesentlich erschweren würde, besteht kein Recht auf Löschen, Art. 17 Absatz 3 DS-GVO;
  • auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Einschränkung anstelle des Löschens verlangen oder solange streitig ist, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt, Art. 18 DS-GVO.
Verantwortliche Stelle

Zur Wahrnehmung der vorgenannten Rechte wenden Sie sich bitte an die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle:

Univ.-Prof. Dr. Michael Ewers MPH
Campus Virchow-Klinikum
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
E-Mail: michael.ewers@charite.de

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Bei Anliegen zur Datenverarbeitung und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen können Sie sich auch an die Behördliche Datenschutzbeauftragte der Charité – Universitätsmedizin Berlin wenden:

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Charité – Universitätsmedizin Berlin

Charitéplatz 1
10117 Berlin
Telefon: +49 30 450 580016
E-Mail: datenschutzbeauftragte@charite.de

Beschwerderecht

Für den Fall, dass Sie eine Datenverarbeitung für rechtswidrig halten, haben Sie die Möglichkeit, bei der für die Charité – Universitätsmedizin Berlin zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59–61
10555 Berlin
Telefon: +49 30 13889-0
Fax: +49 30 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Domäne 1: Vorbereitung und Planung
Frage 1

Ich kann einen Vorsorgeplan mit persönlichen, familiären und beruflichen Aspekten für einen Katastrophenfall jeder Art erstellen.

Frage 2

Ich bin in der Lage, meinen Arbeitsbereich für einen Katastrophenfall vorzubereiten.

Frage 3

Ich kann beurteilen, zu welchen Themen ich mich fortbilden muss, um auf einen Katastrophenfall vorbereitet zu sein.

Domäne 2: Kommunikation
Frage 4

Ich kann die Kommunikationsstruktur benennen, die in meinem Krankenhaus für einen Katastrophenfall gilt.

Frage 5

Ich kann standardisierte Kommunikationsschemata bei der Übergabe von Patienten anwenden (z. B. ABCDE oder das SBAR-Schema).

Frage 6

Ich kann beurteilen, wann ich in einem Katastrophenfall Informationen sofort an die verantwortliche Person weitergeben muss.

Frage 7

Ich bin fähig, bei einem Katastrophenfall mit Patient*innen in angemessener Weise zu kommunizieren (z. B. transparent informieren, keine Versprechungen machen).

Frage 8

Ich kann in einem Katastrophenfall Hilfsmittel für die Kommunikation mit Personen nutzen, die kein Deutsch sprechen oder in ihrer Kommunikation beeinträchtigt sind (z. B. Informationstafeln oder Bilder).

Domäne 3: Management eines Ereignisses
Frage 9

Ich kann die Organisation des Bevölkerungsschutzes in Deutschland beschreiben.

Frage 10

Ich kann mich an der Umsetzung des Katastrophenschutzplans meines Krankenhauses beteiligen.

Frage 11

Ich erkenne an, dass ich auch in einem Katastrophenfall nur Aufgaben übernehme, für die ich ausgebildet bin.

Domäne 4: Sicherheit und Gefahrenabwehr
Frage 12

Ich kann bei einem Katastrophenfall mit erhöhtem Infektionsrisiko meine Schutzausrüstung richtig anlegen.

Frage 13

Ich akzeptiere, dass ich auch bei einem Katastrophenfall auf meine eigene Gesundheit achten muss (z. B. Pause machen, schlafen, essen und trinken).

Frage 14

Ich bin in der Lage einzuschätzen, ob Kolleg*innen in meinem Bereich während eines Katastrophenfalls Entlastung benötigen.

Frage 15

Ich kann in einem Katastrophenfall – also unter erschwerten Bedingungen – für die Sicherheit der mir anvertrauten Personen sorgen (z. B. Patient*innen und deren Angehörige).

Domäne 5: Assessment
Frage 16

Ich bin in der Lage, bei einem Katastrophenfall das in meinem Arbeitsbereich geltende Sichtungsverfahren für Hilfesuchende anzuwenden.

Frage 17

Ich bin befähigt während eines Katastrophenfalls Symptome oder Vorfälle bei Patient*innen, die auf einen Notfall hinweisen, zu melden.

Frage 18

Ich kann die Abstände benennen, in denen in einem Katastrophenfall in meinem Arbeitsbereich das Sichtungsverfahren erneut durchgeführt wird.

Domäne 6: Interventionen
Frage 19

Ich kann in einem Katastrophenfall die Erstversorgung von Patient*innen nach hausinternem Standard durchführen.

Frage 20

Ich kann erkennen, ob Patient*innen in meinem Arbeitsbereich einer CBRN-Exposition (Kontakt mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahrstoffen) ausgesetzt waren.

Frage 21

Ich kann beurteilen, welche Patient*innen bei einem Katastrophenfall isoliert werden müssen.

Frage 22

Ich kenne die grundlegenden Prinzipien einer Dekontamination im Katastrophenfall.

Frage 23

Ich kann in einem Katastrophenfall Pflegemaßnahmen je nach Bedarf und Ressourcen priorisieren.

Domäne 7: Wiederherstellung und Erholung
Frage 24

Ich kann daran mitwirken, dass in meinem Arbeitsbereich nach einem Katastrophenfall die regulären Abläufe wiederhergestellt werden.

Frage 25

Ich halte es für wichtig, nach einem Katastrophenfall an der Nachbesprechung teilzunehmen.

Frage 26

Ich bin in der Lage, nach einem Katastrophenfall Anzeichen für mentale Belastungen bei Personen in meinem Arbeitsbereich zu erkennen.

Frage 27

Ich kann Ansprechpersonen benennen, die nach einem Katastrophenfall bei körperlichen und psychischen Beschwerden kontaktiert werden können.

Domäne 8: Recht und Ethik
Frage 28

Ich kann die für meine Tätigkeit in einem Katastrophenfall geltenden Gesetze, Richtlinien und Verfahren benennen.

Frage 29

Ich akzeptiere, dass bei knappen Ressourcen in einem Katastrophenfall Entscheidungen getroffen werden müssen, bei denen das Wohl der Gemeinschaft wichtiger ist als das Wohl des Einzelnen.

Frage 30

Ich kenne institutionelle oder nationale ethische Standards für die Gesundheitsversorgung in einem Katastrophenfall.

Ihre Auswertung

Hier sehen Sie Ihre Ergebnisse zur Selbsteinschätzung der Katastrophen­pflege­kern­kompetenzen nach dem ICN Disaster Nursing Framework (Stufe 1).

Gesamtscore

Beantwortete Fragen

0 / 30

Mindestens 24 (80 %) erforderlich.

Ergebnisse nach Domänen

Ihre Kompetenzen in den acht Bereichen des ICN Disaster Nursing Framework (Stufe 1):